Allgemeine Geschäftsbedingungen der direct services Gütersloh GmbH für Leistungen im Bereich Direktmarketing

direct services Gütersloh GmbH
Reinhard-Mohn-Str. 300
33333 Gütersloh

Sitz: Gütersloh
Amtsgericht Gütersloh HRB 3827
Geschäftsführer: Dirk Kemmerer und Nik Bockmann
Gültig ab: 02. Mai 2023

A) Geltungsbereich der AGB und ihrer Allgemeinen / Besonderen Bestimmungen

I. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für zwischen der direct services Gütersloh GmbH (nachfolgend „direct services") und dem Kunden geschlossene Verträge über Leistungen im Bereich Direktmarketing, wenn es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden, die direct services nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind unverbindlich, auch wenn direct services ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Die nachstehenden AGB gelten auch dann, wenn direct services in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden den Auftrag des Kunden annimmt.

Soweit direct services und der Kunde in Bezug auf einen Vertrag abweichende Individualvereinbarungen wirksam getroffen haben, die im Widerspruch zu den nachfolgenden AGB stehen, gehen diese den AGB in jedem Fall vor. Im Übrigen gelten für alle Verträge über Leistungen im Bereich Direktmarketing zunächst die nachstehend unter B) geregelten „Allgemeinen Bestimmungen". Ergänzend gelten die nachstehend unter C) geregelten „Besonderen Bestimmungen", soweit eine oder mehrere der dort unter I. bis III. beschriebenen Leistungen Gegenstand des Vertrages mit dem Kunden sind. Soweit danach auf den Vertrag anwendbare „Besondere Bestimmungen" den „Allgemeinen Bestimmungen" widersprechen sollten, gehen die „Besonderen Bestimmungen" den „Allgemeinen Bestimmungen" vor.

B) Allgemeine Bestimmungen

I. Vertragsabschluss, -erweiterung und -typisierung

  1. Angebote, Prospekte, etc. von direct services sind freibleibend und stellen lediglich eine Aufforderung an den Kunden dar, direct services einen Auftrag zu erteilen.
  2. Eine vom Kunden unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot, das direct services innerhalb von zwei Wochen ab Eingang bei direct services durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Erbringung der Leistung annehmen kann.
  3. Über den vertraglich definierten Leistungsumfang hinausgehende Leistungen von direct services bedürfen einer gesonderten Beauftragung durch den Kunden und der Annahme durch direct services. Zusatzleistungen werden – vorbehaltlich abweichender Vereinbarung – nach den in der bei Auftragserteilung aktuellen Preisliste geltenden Preisen abgerechnet. direct services wird dem Kunden die Höhe der voraussichtlichen Überschreitung des ursprünglichen Preises durch Zusatzaufträge mitteilen.
  4. direct services ist berechtigt, aus betrieblichen Gründen die von ihr geschuldeten Leistungen anzupassen, soweit dies nicht zu einer Leistungsverschlechterung oder zu einem sonstigen Nachteil für den Kunden führt und daher zumutbar ist.
  5. Soweit zur Erfüllung der Leistungen Adressen und Daten Dritter durch direct services genutzt werden sollen, ist der Kunde für die Einräumung der für die Auftragserfüllung notwendigen Nutzungsrechte durch den Dritten an direct services verantwortlich.
  6. direct services behält sich alle Rechte an den von direct services erstellten Angebotsunterlagen (insbesondere Abbildungen, Textvorschläge) vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind direct services auf Aufforderung unverzüglich zurückzugeben.

II. Pflichten des Kunden, Gesetzliche Bestimmungen, Rechte Dritter

  1. Der Kunde ist verpflichtet, für eine E-Mail-, Werbe- oder Marketingaktion oder einen Datenabgleich durch direct services – soweit nicht vertraglich abweichend vereinbart – spätestens 5 Werktage vor deren vereinbarten Beginn direct services sämtliche für die ordnungsgemäße Ausführung erforderlichen und vertraglich oder in einem Briefing vereinbarten Materialien (Adressen, Datensätze, -banken, Vorlagen, Hyperlinks, Werbemittel, Keywords, Firmen- bzw. Markennamen, etc.) auf dem vereinbarten Weg zukommen zu lassen. Hält der Kunde die Frist nicht ein, ist direct services berechtigt, ohne weitere Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten.
  2. direct services behält sich das Recht vor, die vom Kunden übermittelten Materialien zu bearbeiten und Änderungen daran vorzunehmen, soweit dies zur optimalen Umsetzung der vertraglichen Leistung erforderlich und für den Kunden zumutbar ist.

    direct services obliegt keine Prüfungspflicht hinsichtlich der vom Kunden übermittelten Materialien. Der Kunde gewährleistet direct services, dass die Materialien weder gesetzliche Bestimmungen noch Rechte Dritter verletzen und stellt direct services von jeglicher diesbezüglicher Inanspruchnahme durch Dritte umfassend und einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung frei. Dies gilt auch in Bezug auf gültige Einwilligungserklärungen von Adressaten, soweit der Kunde direct services Adressen oder Datenbanken beistellt. Die vorstehenden Verpflichtungen des Kunden gelten nicht im Hinblick auf Änderungen an den Materialien durch direct services.

  3. direct services übermittelt dem Kunden die ausgearbeitete vertragliche Leistung rechtzeitig vor deren Beginn zur Freigabe, die der Kunde unverzüglich, spätestens aber binnen 5 Werktagen per E-Mail gegenüber direct services zu erklären hat. direct services wird den Kunden bei Übermittlung darauf hinweisen, dass bei fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist die vertragliche Leistung als freigegeben gilt. Mit der Freigabe geht die Verantwortung für rechtliche Unbedenklichkeit der vertraglichen Leistung vollumfänglich auf den Kunden über.

III. Preise, Zahlung

  1. Es gelten die Preise des dem Vertragsabschluss zugrundeliegenden Angebotes der direct services. Bei nachträglichen Auftragserweiterungen / -änderungen ist die dann geltende Preisliste maßgeblich.
  2. Sämtliche Preisangaben von direct services verstehen sich in EURO zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Etwaig anfallende Porto-, Versand- oder sonstige zusätzliche Kosten werden gesondert berechnet.
  3. Rechnungen von direct services werden, sofern nicht etwas anderes vereinbart wird, mit dem Zugang beim Kunden zur Zahlung fällig und sind unverzüglich, spätestens aber binnen 10 Tagen ab Erhalt ohne Abzug auszugleichen. Zahlungsort ist der Geschäftssitz von direct services.
  4. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist direct services berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern. direct services ist darüber hinaus berechtigt, aus einem anderen Rechtsgrund höhere Zinsen zu verlangen oder einen weiteren Schaden geltend zu machen.
  5. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder wird gegen den Kunden Antrag auf Insolvenzeröffnung gestellt, ist direct services berechtigt, jegliche weiteren Leistungen zurückzuhalten, sämtliche weiteren, bereits erbrachten Leistungen in Rechnung zu stellen und die Erbringung weiterer Leistungen von der Vorauszahlung der dafür anfallenden Vergütung abhängig zu machen.
  6. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gegenansprüchen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, es sei denn, dass die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

IV. Leistungstermine, Höhere Gewalt

  1. Nicht vertraglich festgelegte Liefertermine und -fristen sind nur verbindlich, soweit sie von direct services schriftlich bestätigt worden sind. Angegebene Liefertermine beziehen sich auf den Übergabezeitpunkt an die zum Transport bestimmte natürliche Person oder ein mit dem Transport beauftragte juristische Person.
  2. Sofern der Kunde Mitwirkungspflichten und/oder Vorleistungen nicht rechtzeitig erbringt, verschieben sich die Leistungstermine entsprechend. Gleiches gilt, soweit Verzögerungen aus sonstigen Gründen von dem Kunden verursacht oder mitverursacht worden sind (z. B. Änderungswünsche). direct services ist berechtigt, bei Verletzung von Mitwirkungspflichten durch den Kunden Ersatz der hierdurch entstandenen Schäden und Mehraufwendungen zu verlangen, es sei denn, der Kunde hat die Verletzung von Mitwirkungspflichten nicht zu vertreten.
  3. Bei Leistungsverzögerungen aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs von direct services liegen (z. B. Streik oder rechtmäßige Aussperrung, Betriebsstörungen, Verzögerungen der Datenbeschaffung aufgrund von direct services nicht zu vertretender, nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung – auch bei Lieferanten von direct services –, Bürgerkrieg, Terrorakte, Naturkatastrophen, Ein- und Ausfuhrverbote, Energie- und Rohstoffmangel), verlängern sich die vereinbarten Leistungsfristen um die Dauer der Behinderung. direct services wird den Kunden über den Eintritt solcher Umstände unterrichten. Wird direct services die Leistung infolge der höheren Gewalt auf Dauer, mindestens aber für einen Zeitraum von vier Monaten unmöglich, wird sie von ihrer Leistungspflicht frei. Der Kunde ist in diesem Fall berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

V. Erfüllungsort, Versand, Gefahrübergang, Abnahme

  1. Erfüllungsort ist, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, der Geschäftssitz von direct services.
  2. Übernimmt direct services auf Wunsch des Kunden die Übermittlung der Leistungsergebnisse, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Leistungsergebnisse in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem diese direct services verlassen bzw. von direct services – auch bei Versand per E-Mail – versendet werden. Wird der Versand vom Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Anzeige der Versendungsbereitschaft von direct services auf den Kunden über. In allen anderen Fällen geht die Gefahr spätestens mit der Abnahme auf den Kunden über. Versicherungen erfolgen nur auf Wunsch und Kosten des Kunden.

VI. Endreporting, Information zu Wettbewerbsverbot, Eigentumsvorbehalt

  1. Soweit direct services eine Werbe-/Marketingaktion für den Kunden durchführt, sendet direct services dem Kunden binnen einer Woche nach deren Abschluss ein Endreporting.
  2. direct services informiert den Kunden hiermit darüber, dass etwaige Partner von direct services aufgrund vertraglicher Abreden mit direct services nicht berechtigt sind, unmittelbar an Kunden von direct services heranzutreten, um diesen ihre Leistungen anzubieten.
  3. Die Leistungsergebnisse bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von direct services.

VII. Haftung

  1. direct services haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit auch für jede Form der einfachen Fahrlässigkeit.
  2. Im Übrigen haftet direct services, gleich aus welchem Rechtsgrund, für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur, falls eine wesentliche Vertragspflicht schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt wurde oder der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Als wesentliche Vertragspflicht gilt eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer solchen wesentlichen Vertragspflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig, ist die Haftung dem Grunde und der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren.
  3. Die Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gemäß B) Ziffer VII.2. gelten nicht für eine gesetzlich vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung, z. B. aus Garantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
  4. Soweit die Haftung von direct services gemäß B) Ziffer VII.2. ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Organe, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

VIII. Nutzungsrechte, Gewerbliche Schutz-/Urheberrechte, Rechtsverletzungen, Freistellung

  1. Soweit direct services dem Kunden im Rahmen eines Vertragsverhältnisses Adressen übermittelt, räumt direct services dem Kunden lediglich ein einfaches, nicht übertragbares, inhaltlich und zeitlich beschränktes Nutzungsrecht zur einmaligen Nutzung der Adressen für die Werbe-/Marketingaktion des Kunden ein.
  2. Im Übrigen behält sich direct services grundsätzlich an sämtlichen Adresslisten, Adressdateien, Abbildungen, Zeichnungen, Plänen, Entwürfen, Leistungsergebnissen und allen sonstigen Unterlagen (nachfolgend zusammenfassend „Materialien" genannt) alle Eigentumsrechte, gewerblichen Schutzrechte sowie die ausschließlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte uneingeschränkt vor.
  3. Gleiches gilt für die Rechte an dem zur Übermittlung von und zum Zugriff auf Daten des Kunden eingesetzten Data Warehouse. Sämtliche Rechte an diesem Tool verbleiben bei direct services. direct services ist berechtigt, dieses Tool – auch während der Vertragsabwicklung – zu modifizieren, soweit dies nicht zu Leistungseinschränkungen oder sonstigen Nachteil des Kunden führt.
  4. Erhebt ein Dritter wegen der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten, anderen Rechten Dritter oder sonstigen Rechts durch die von direct services gelieferten und vertragsgemäß genutzten Materialien berechtigte Ansprüche gegen den Kunden, wird direct services nach ihrer Wahl und auf ihre Kosten für die betreffenden Materialien entweder fehlende Rechte erwerben, die Materialien so abändern, dass keine Rechtsverletzung mehr vorliegt oder die Materialien austauschen. Soweit dies für direct services nicht möglich oder zumutbar ist, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.
  5. Die Verpflichtungen von direct services nach B) Ziffer VIII.4. bestehen nur, soweit der Kunde direct services über die von Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich unterrichtet, die Rechtsverletzung nicht selbst anerkennt und alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Stellt der Kunde die Nutzung der Materialien aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, so hat er den Dritten darauf hinzuweisen, dass damit kein Anerkenntnis einer Rechtsverletzung verbunden ist.
  6. Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit er die Rechtsverletzung selbst zu vertreten hat oder soweit diese durch eine von direct services nicht vorhersehbare Anwendung der Materialien oder dadurch verursacht wird, dass die Materialien vom Kunden verändert oder zusammen mit nicht von direct services stammenden Materialien eingesetzt werden.
  7. Soweit der Kunde direct services gegenüber Materialien wie z. B. Fotos, Zeichnungen, Grafiken, Pläne, Texte, Claims, Hyperlinks, Banner, Werbemittel, gewerbliche Schutzrechte (z. B. Marken, Gebrauchs-, Geschmacksmuster) und/oder sonstige Unterlagen für die Erfüllung vertraglicher Leistungen beizustellen hat oder direct services übermittelt, räumt der Kunde direct services Nutzungsrechte an diesen Materialien im erforderlichen Umfang ein, garantiert gegenüber direct services, dass diese Materialien frei von Rechten Dritter sind und nicht gegen geltendes Recht verstoßen und stellt direct services im Fall der Inanspruchnahme durch Dritte als Folge einer Verwendung dieser Materialien von sämtlichen Ansprüchen einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung umfassend frei.
  8. Soweit direct services es für den Kunden übernimmt, Hyperlinks, Banner und/oder sonstige Werbemittel auf anderen Internetseiten zu platzieren, liegt die konkrete Platzierung im Ermessen von direct services. Darüber hinaus ist direct services berechtigt, diese Werbemittel als Werbung bzw. Anzeige zu kennzeichnen.
  9. Machen Adressaten von Werbe-/Marketingkampagnen oder Dritte Rechtsverstöße im Zusammenhang mit der Verwendung von Adressen durch direct services oder den Kunden geltend, ist der Kunde verpflichtet, solche Rechtsverstöße, sofern sie nicht direct services zu vertreten hat, mit etwaigen Adresseigentümern unmittelbar zu klären. Für diesen Fall wird direct services dem Kunden auf schriftliche Anfrage hin die Identität eines etwaigen Adresseigentümers offen legen.

IX. Unberechtigte Nutzung von Adressen / Daten / Datenanalyseergebnisse und Vertragsstrafe

  1. Bei jeder schuldhaften, vertragswidrigen Nutzung von Adressen / Daten ist der Kunde verpflichtet, eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Betrages des Entgeltes für den Auftrag, aus dem die verwendeten Adressen bzw. die verwendeten Daten stammen, zu zahlen. Entsprechendes gilt bei einer vertragswidrigen Nutzung der Datenanalyseergebnisse.
  2. Für den Nachweis der vertragswidrigen Nutzung der Adressen / Daten reicht der Nachweis der vertragswidrigen Nutzung einer Kontrolladresse / eines Kontrolldatums.
  3. direct services bleibt die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche unbenommen. Die Vertragsstrafe wird im Falle eines Schadensersatzanspruchs auf diesen angerechnet.

X. Verantwortlichkeit für Internetseiten des Kunden

  1. Soweit direct services Werbemittel auf Internetseiten von Kunden platziert, garantiert der Kunde gegenüber direct services, dass diese Internetseiten frei von Rechten Dritter sind, nicht gegen geltendes Recht verstoßen und stellt direct services im Fall der Inanspruchnahme durch Dritte als Folge der Verlinkung auf diese Internetseiten von sämtlichen Ansprüchen einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung umfassend frei.
  2. Unabhängig von den vorgenannten Regelungen müssen die Internetseiten des Kunden, bzgl. welcher direct services Leistungen erbringt, sämtliche gesetzlichen Vorgaben erfüllen und dürfen nicht gegen geltendes Recht, die guten Sitten oder Rechte Dritter verstoßen. Sie müssen über ausreichenden Inhalt verfügen und dürfen keine größeren Bereiche enthalten, die sich im Aufbau befinden.

XI. Vertraulichkeit

  1. Der Inhalt der von den Parteien in jedem Einzelfall vereinbarten Vertragskonditionen, einander überlassenen Daten und Unterlagen sowie sämtliche weiteren vertraulichen Informationen (nachfolgend „Informationen") sind von dem Kunden streng vertraulich zu behandeln und dürfen weder Dritten gegenüber offengelegt, an Dritte weitergegeben, noch von dem Kunden zu anderen Zwecken benutzt werden als solchen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Kunden stehen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, sicherzustellen, dass alle seine Mitarbeiter im Umfang von B) Ziffer XI.1. zur Geheimhaltung verpflichtet sind.
  3. Eine Geheimhaltungsverpflichtung des Kunden besteht nur dann nicht, sofern a) die Informationen nachweislich – allgemein oder dem Kunden – bereits vor Vertragsschluss allgemein bekannt sind oder anderweitig allgemein bekannt werden, ohne dass der Kunde dies zu vertreten hat; b) die Informationen dem Kunden von Dritten auf nicht vertraulicher Basis zugänglich gemacht wurden, es sei denn, dass dem Kunden bekannt war, dass dieser Dritte seinerseits durch die Weitergabe eine Geheimhaltungsvereinbarung mit der direct services verletzt hat; oder c) der Kunde gesetzlich verpflichtet ist, die Informationen in gerichtlichen, behördlichen oder sonstigen Verfahren zu offenbaren.
  4. Die Vertraulichkeitsverpflichtung erstreckt sich über die Beendigung der vertraglichen Zusammenarbeit der Parteien bzw. das Ende der Werbe-/Marketingkampagne hinaus.

XII. Vertragsdauer, Vergütung bei vorzeitiger Vertragsbeendigung

  1. Die einzelnen Vertragsbeziehungen zwischen direct services und dem Kunden erstrecken sich vom Vertragsschluss bis zum Abschluss der vereinbarten Werbe-/Marketingaktion und der Erfüllung sämtlicher gegenseitiger vertraglicher Ansprüche und Pflichten.
  2. Storniert der Kunde den Vertrag nach Vertragsschluss und vor dem fünften Tag vor dem vereinbarten Start der Werbe-/Marketingaktion, ist er verpflichtet, direct services 20 % der vereinbarten Vergütung als Stornogebühr und Aufwandsentschädigung, mindestens jedoch die bereits angefallenen Kosten gegen Rechnungsstellung zu bezahlen.
  3. Storniert der Kunde den Vertrag nach Vertragsschluss und ab dem fünften Tag vor dem geplanten Start der Werbe-/Marketingaktion, ist er verpflichtet, direct services 100 % der vereinbarten Vergütung als Stornogebühr und Aufwandsentschädigung gegen Rechnungsstellung zu bezahlen.
  4. In den Fällen von B) Ziffer XII.2. und 3. bleibt es dem Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass direct services ein geringerer Schaden entstanden ist.

XIII. Regelungen zur Verjährung

  1. Die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln beträgt ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme geschuldet ist, beginnt die Verjährungsfrist mit der Abnahme. Die Verjährungsfrist gilt auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel beruhen, es sei denn, die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfristen (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer früheren Verjährung führen.
  2. B) Ziffer XIII Nr. 1 gilt nicht in den Fällen von B) Ziffer VIII Nr. 3 oder Nr. 4 S.1, bei einer gesetzlich vorgeschriebenen verschuldensunabhängigen Haftung (z. B. aus Garantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz) oder sofern gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung eingreifen (bspw. § 438 Abs. 1 Nr. 1, 479 Abs. 2 oder etwa § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB).

XIV. Sonstiges

  1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Schriftformklausel.
  2. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen direct services und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen betreffend den internationalen Warenkauf (CISG).
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung ist der Geschäftssitz von direct services.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder Teile hiervon ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, findet § 306 BGB Anwendung. Auch im Übrigen gelten – soweit nicht vertraglich oder in diesen AGB abweichend geregelt – die gesetzlichen Vorschriften des BGB und des HGB.

C) Besondere Bestimmungen

direct services bietet vielfältige Leistungen zur Durchführung von sämtlichen Formen des Direktmarketing an. Die Leistungen umfassen unter anderem Kampagnenmanagement, Lettershop, E-Mail-Marketing, E-Mail-Versand, Banner Advertising, Adressgenerierung, Leadgenerierung, Konzept- & Strategieberatung, Online Design, E-Mail-Append u. vieles mehr. Wenn und soweit eine oder mehrere der nachfolgend unter C) Ziffer I. bis III. beschriebenen Leistungen Gegenstand des Vertrages mit dem Kunden sein sollten, finden die jeweils dort zu dem Leistungsgegenstand geregelten Besonderen Bestimmungen ergänzend zu – und bei Widersprüchen vorrangig gegenüber – den Allgemeinen Bestimmungen unter B) dieser AGB Anwendung.

I. Beratungs-, Agentur- und Versandleistungen

  1. direct services bietet Beratungsleistungen zur Planung und Durchführung von Marketingaktionen an.
  2. direct services erbringt Agenturleistungen im Rahmen ihres Kreativservice; dies beinhaltet vornehmlich die Entwicklung von Ideen und Konzepten für Direktwerbung. direct services gestaltet die jeweilige Aktion sowohl in graphischer als auch in textlicher Hinsicht.
  3. direct services bietet zudem Versandleistungen an. Dies betrifft den Versand etwaiger Kampagnen per Post / E-Mail / Display / Mobile, etc.
  4. direct services erbringt ihre Leistungen gemäß den üblichen Praktiken der Werbebranche, steht aber insbesondere nicht dafür ein, dass die aufgrund der Beratungs- und/oder Agentur- und/oder Versandleistungen durchgeführten Werbeaktionen des Kunden einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere Umsatz- oder Ergebnissteigerungen, nach sich ziehen.
  5. direct services wird Änderungswünschen des Kunden in Bezug auf die Leistungen, soweit dies aus betrieblicher Sicht möglich und zumutbar ist, entsprechen. Die Parteien verpflichten sich, eventuell notwendige Anpassungen der Vertragsbedingungen unverzüglich vorzunehmen, insbesondere eine Erhöhung der Vergütung und die Verschiebung von Terminen.
  6. Von direct services übermittelte Besprechungsprotokolle sind verbindlich, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Erhalt widerspricht.
  7. KAM und IT Support sind werktags – außer an (gegebenenfalls bundeslandspezifischen) Feiertagen – von 9:00 bis 17:00 Uhr erreichbar.

II. Display Mobile Advertising

  1. Im Bereich des Display Mobile Advertising bietet direct services dem Kunden an, Mediareichweite von Eigentümern oder Vermarktern von Mediareichweite zu vermitteln, um an diese Mediareichweite Werbemittel des Kunden, insbesondere in Form von Bannern, Rectanglen, Skyscrapern, Layern, Pop-Ups, Video Ads, Textanzeigen, Text-/Bild-Hybrid-Anzeigen, Content-Integrationen, etc. zu versenden.
  2. Im Hinblick auf die von direct services vermittelte Mediareichweite gelten für den Kunden die in dem Auftrag ausdrücklich erwähnten Richtlinien der Eigentümer bzw. Vermarkter.
  3. Die Auslieferung der Werbemittel erfolgt durch die Eigentümer bzw. Vermarkter. direct services hat keinen Einfluss auf die Position, Darstellung und Performance der Anzeigen des Kunden und übernimmt insoweit auch keine Haftung.

III. Datenlieferung, -analyse und -anreicherung

  1. Im Bereich Datenlieferung, -analyse und -anreicherung bietet direct services folgende Leistungen an:

    a) Adressanreicherung mit Daten: Vom Kunden bereitgestellte Adressen werden mit eigenrecherchierten und/oder lizenzierten Daten von direct services angereichert und dem Kunden wieder zur Verfügung gestellt.

    b) Datenbearbeitung: Vom Kunden bereitgestellte Adressen / Daten werden zum Zwecke der Normierung, Korrektur, des Abgleichs, der Eliminierung, der Qualifizierung, der Selektion und der Erstellung von Dateien bearbeitet.

    c) Datenselektion / Datenlieferung: Erstellung von Selektionen für Kampagnen des Kunden über verschiedene Kanäle wie z. B. Post, E-Mail, Display, Mobile; Lieferung einer von direct services generierten Datendatei (eigenrecherchierte und/oder lizenzierte Daten) an den Kunden zu dessen vertraglich definierter Nutzung.

    d) Datenanalyse: Analyse der vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten mittels statistisch-mathematischer Verfahren durch direct services.

  2. Die Eigentums-/Urheber- oder verwandten Schutzrechte und/oder Nutzungsrechte an den von direct services generierten und dem Kunden zur Verfügung gestellten Adressen und/oder Daten verbleiben bei direct services, soweit im Vertrag oder in diesen AGB nicht anderes geregelt ist.
  3. Im Falle von Datenanalysen erstellt direct services einen Analysebericht (statistischer Bericht über die Gesamtheit der Daten hinweg) und (nach eigenem Ermessen von direct services) eine sogenannte Scorekarte (statistische Funktion zur individuellen Bewertung von Adressen und Daten). Der Analysebericht wird dem Kunden übergeben und darf von diesem nur zu eigenen Nutzungszwecken (keine Übertragung an Dritte) verwendet werden; die Scorekarte verbleibt bei direct services und steht im alleinigen Nutzungsrecht von direct services.
  4. An den Kunden gelieferte Adressen dürfen nur einmal für schriftliche Werbemaßnahmen des Kunden genutzt werden, es sei denn, es ist vertraglich etwas anderes vorgesehen. Der Kunde trägt die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit seiner Nutzung der Adressen. Er ist nicht befugt, die gelieferten Adressen in irgendeiner Form über eine kurzfristige Speicherung zur Erfolgskontrolle von maximal 12 Wochen nach Postauslieferung hinaus zu speichern oder in anderer Form sonst aufzubewahren. Nach der vereinbarten Nutzung sind die Adressen unverzüglich ersatzlos zu vernichten bzw. zu löschen und dies ist direct services auf Wunsch unverzüglich schriftlich zu bestätigen. Insbesondere ist der Kunde nicht befugt, die überlassenen Adressen Dritten ganz oder teilweise, im Original oder in Kopie zu überlassen, sie zu veräußern oder für weitere Werbeaussendungen zu nutzen. Insoweit ist auch Verbundwerbung nur aufgrund ausdrücklicher vertraglicher Vereinbarung zulässig.
  5. An den Kunden gelieferte Daten dürfen nur zu dem vertraglich vorgesehenen Zweck genutzt werden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit seiner Nutzung der Daten. Nach der vereinbarten Nutzung sind die Daten unverzüglich ersatzlos zu vernichten oder zu löschen und dies ist direct services auf Wunsch unverzüglich schriftlich zu bestätigen. Insbesondere ist der Kunde nicht befugt, die überlassenen Daten Dritten ganz oder teilweise im Original oder in Kopie zu überlassen oder sie zu veräußern.
  6. Soweit der Kunde aufgrund der Nutzung der gelieferten Adressen Bestellungen oder Anfragen erhält, ist er befugt, die Adressen dieser Personen dauerhaft in seine eigenen Adressbestände einzufügen.
  7. direct services ist berechtigt, die Einhaltung der vorstehenden Nutzungsbeschränkungen durch den Einsatz von Kontrolladressen und/oder Kontrolldaten jederzeit zu überprüfen.
  8. Die von direct services angebotenen Datenbestände werden auf Basis statistischer Auswertungen von Datensubstanzen sowie auf Basis erteilter Informationen von dritter Seite erstellt. Die Bearbeitung der Datensubstanzen erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen. Dass den statistischen Auswertungen und Informationen von dritter Seite grundsätzlich eine gewisse Fehlerquote immanent ist, erkennen die Parteien als vertragskonform an.
  9. direct services aktualisiert ihre Adressen- und/oder Datenbestände in branchenüblichen regelmäßigen Abständen. Eine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Adressen und/oder Daten kann deshalb ebenfalls nicht übernommen werden. Vielmehr gilt in Bezug auf Haushaltsadressen eine Fehlerquote von 8 % und in Bezug auf sonstige Adressen von 4 % als vertragskonform.
  10. Da die Adressbestände von direct services stetigen Veränderungen unterworfen sind, ist direct services bemüht, ihre Adressbestände laufend zeitnah anzupassen. Dementsprechend kann es zu positiven oder negativen Mengenabweichungen der Adressen zwischen der in der Auftragsbestätigung zugrunde gelegten Anzahl von Adressen und der bei der tatsächlichen Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Menge von Adressen kommen. direct services ist berechtigt, die im Auftrag angegebene Anzahl von Adressen ohne Rücksprache mit dem Kunden um 10 % zu über- oder zu unterschreiten. In diesem Rahmen besteht kein Mangel der Adressen. Positive oder negative Mengenabweichungen finden bei der Vergütung Berücksichtigung, es sei denn, dies ist mit dem Wesen des Einzelvertrages (Abgleich über mehrere Adressbestände, etc.) nicht vereinbar.
  11. Da auch die von direct services vorgehaltenen Datenbestände ständigen Veränderungen unterliegen, kann es im Rahmen des Angebotes zur Lieferung einer Datendatei zu positiven oder negativen Abweichungen zwischen der in der Auftragsbestätigung zugrunde gelegten Anzahl der zu liefernden Datenmenge und der bei der tatsächlichen Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Datenmenge kommen. Positive oder negative Abweichungen bis maximal 10 % stellen keinen Mangel der gelieferten Datendatei dar. Positive oder negative Abweichungen finden bei der Vergütung erst Berücksichtigung, soweit sie eine Über- oder Unterschreitung von mehr als 5 % der im Angebot genannten Datenmenge darstellen.
  12. Im Gegensatz zur Lieferung einer Datendatei wird im Rahmen der Adressanreicherung die Lieferung einer bestimmten Anzahl von Daten nicht zugesagt. Bearbeitet und soweit möglich mit Daten angereichert wird immer die vom Kunden gelieferte Adressmenge.
  13. Im Rahmen der Datenanalyse wendet direct services branchenübliche statistisch-mathematische Verfahren und Erkenntnisse sowie auch durch eigene Erfahrungen gesammelte Erkenntnisse an. Eine darüber hinausgehende Verpflichtung, insbesondere im Hinblick auf Vollständigkeit und Richtigkeit der Analyseergebnisse, besteht nicht.